Anwalt für
Influencer
Gerne berate ich als Anwalt Influencer zu steuerrechtlichen Fragestellungen, wobei wir, sofern notwendig, auch auf ein Netzwerk von spezialisierten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zurückgreifen können.
Gerne berate ich als Anwalt Influencer zu steuerrechtlichen Fragestellungen, wobei wir, sofern notwendig, auch auf ein Netzwerk von spezialisierten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zurückgreifen können.
Als Anwalt für Influencer berate ich Sie umfassend zu allen rechtlichen Fragestellungen rund um Ihr Social-Media-Business – von Vertragsgestaltung über Kennzeichnungspflichten bis hin zu steuerlicher Optimierung.
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Social Influencing ist eine aus der heutigen Welt nicht mehr wegzudenkende Art und Weise von Werbung, die plattformunabhängig einen hohen Verbreitungsgrad aufweist und stets von mehr Unternehmen beansprucht wird. Hierbei nehmen die Influencer als Content-Creator die entscheidende Rolle ein. Gleichwohl birgt der Markt für sämtliche Marktteilnehmer rechtliche Risiken, die es hinreichend zu beachten gilt.
Erfolgreiche Influencer erzielen regelmäßig beachtliche Einkünfte aus ihrer gewerblichen Tätigkeit. Gleichwohl sind sie rechtlich gehäuft in für sie unvorteilhaften Konstruktionen organisiert. Hierbei gilt es, je nach Einzelfall eine individualisierte Lösung zu finden, die aus rechtlicher Sicht alle Risiken einpreist und möglichst liquiditätsschonend ist.
Da Interessenkonflikte regelmäßig zu Meinungsverschiedenheiten der Parteien führen, ist es notwendig, so eindeutig wie möglich den jeweiligen Leistungsumfang zu regeln – konkret ist hinreichend bestimmt aufzuzeigen, welche Storys oder Beiträge zu welcher Zeit und in welcher Art und Weise hochzuladen sind.
Im Nachgang des Vertragsverhältnisses kommt in der Regel die Frage auf, ob und wenn ja, in welchem Umfang die werbewirksamen Beiträge des Influencers vom Nachfrager öffentlichkeitswirksam genutzt werden dürfen. Hierbei haben beide Seiten die erzeugten Synergieeffekte zu berücksichtigen.
Die Verpflichtung zu einer etwaigen Kennzeichnung von Werbung oder bezahlten Kooperationen ist ein zentrales Thema im Influencer-Recht. Sollten entsprechende Pflichten verletzt worden sein, drohen dem Unternehmen aber auch dem Influencer nicht unbeachtliche Bußgelder, Schadensersatzforderungen und Reputationsschäden.
Die Vereinbarung eines exklusiven Werbeverhältnisses kann sowohl für den Nachfrager als auch für den Influencer von Vorteil sein, sodass über etwaige Exklusivitätsvereinbarungen zumindest gesprochen werden sollte.
Übliche Haftungsproblematiken finden ihren Ursprung in der Dienstleistung des Influencers selbst. Da letztlich der Influencer medienwirksam aktiv wird, indem er Vorgaben des Nachfragers umsetzt, sollten interessengerechte Haftungsfreistellungen zugunsten des Influencers thematisiert und vertraglich vereinbart werden.